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Information zur Soforthilfe für Wärmekunden
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
In den zurückliegenden Wochen wurde in den Medien bereits viel darüber berichtet, dass diese Kundengruppe in einem ersten Schritt im Dezember finanziell unterstützt werden soll. Am 19. November 2022 ist das entsprechende Gesetz dazu - das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ in Kraft getreten.
An dieser Stelle möchten wir Sie nach § 4 Absatz 4 ESWG über Ihren Anspruch auf Soforthilfe informieren.